Die dritte Phase von ELKE – Umsetzung praxisbasierter Feldmodellprojekte – diente der Erprobung produktiver Kompensationsmaßnahmen im Praxismaßstab. Im Zuge der Phase III wurde eine umfassende rechtliche Stellungnahme erarbeitet, worin die Umsetzung der novellierten Bundesgesetzgebung in den Ländern analysiert wird:
Rechtliche Stellungnahme nach der Novelle des
Bundesnaturschutzgesetzes von 2010, ELKE Phase III, 10/2011
Am 5. November 2012 wurde durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU, Referat N I 5 – 70302/1) ein Entwurf einer Verordnung über die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft (Bundeskompensationsverordnung – BkompV) in die entsprechenden Anhörungs- und Beteiligungsverfahren gegeben. Grundlage der BKompV ist der § 15 Absatz 7 Satz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542). Die Verordnung muss im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) erarbeitet werden. Im Rahmen des Bundesverbundprojektes ELKE hatte das BMELV um Hinweise bezüglich der in ELKE eingesetzten Kulturen und vorliegenden Erkenntnisse gebeten. Die erarbeitete Kommentierung kann hier heruntergeladen werden:
Hinweise aus ELKE zum Entwurf der Bundeskompensationsverordnung, ELKE Phase III, 01/2013